AGB'S
GAR Gesellschaft für Abfall und Recycling mbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 6, 28816 Stuhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.11.2001
1. Geltung der Bedingungen
Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbeziehungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbeziehungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge (Bestellung und Annahme), sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform bzw. schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferung und Preise
Wir sind berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik oder ähnliche Umstände unmöglich oder übermäßig erschwert, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht befreit. Diese Ereignisse berechtigen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtlieferung oder ungenügenden Belieferung der Nachunternehmer sind wir von unseren Liefererverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden.
4. Zahlung
So weit nicht anderes vereinbart, sind unsere Regelungen sofort fällig. Zahlt der Kunde nicht sofort nach Rechnungsstellung, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe der von den Geschäftsbanken berechneten Zinsen für Kontokorrentkredite zu berechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestehen in unserem Eigentum.
6. Haftung
Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben. Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unsere Haftung ist auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt für beide Parteien Syke.